Biken im Wald? Ja, aber mit Mass!
Der Zuger Kantonsrat hat mit der Teilrevision des Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) ein ausgewogenes Regelwerk geschaffen, das garantiert, dass der Wald auch künftig seinen vielfältigen Anforderungen gerecht werden kann. Dieses Gesetz ermöglicht es unter anderem, dass weiterhin auch Mountainbiker auf klar bezeichneten Wegen den Wald nutzen können.
Mit dem Referendum, das die Biker nun gegen das EG Waldgesetz ergriffen haben, verlassen sie nun aber den Weg des Komprommisses, um Maximalforderungen durchzusetzen.
Dagegen wehrt sich WaldZug und setzt sich ein für den Wald als nachhaltig bewirtschafteten Lebens- und Erholungsraum für alle.
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Festschrift 100 Jahre Wald Zug
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