Kanton

Wichtige Waldfunktionen

Wald ist nicht gleich Wald. Fast die Hälfte der Waldflächen im Kanton Zug ist mit besonderen Vorrangsfunktionen belegt. Diese sind im kantonalen Waldentwicklungsplan festgehalten. Die ausgewiesenen Areale dienen etwa als Schutzwald vor Naturgefahren oder sie dienen in besonderem Mass der Erholung. Auch die Lebensräume besonders schützenswerter Tiere und Pflanzen werden vom Kanton geschützt.

Für die Waldeigentümer bringen diese Vorrangsfunktionen Einschränkungen in der Bewirtschaftung mit sich. Auf den belegten Flächen ist der Holzschlag nicht oder nur mit Auflagen möglich. Auch sind sie unter Umständen verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Pflegeleistungen zu erbringen.

Die Waldeigentümer anerkennen die vielfältigen Funktionen, die der Wald für unsere Gesellschaft und das Ökosystem erfüllt. Sie stehen zur damit verbundenen Verantwortung. WaldZug setzt sich aber dafür ein, dass der Staat die Waldeigentümer für den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand finanziell entschädigt.