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Verband & Politik | WaldwissenLesezeit 3 min.

Bundesrat anerkennt die CO2-Senkenleistungen des Waldes

Heute hat der Bundesrat eine Revision der CO2-Verordnung verabschiedet. Mit dieser wird auch eine zentrale Forderung von WaldSchweiz aufgenommen. Die grosse CO2-Senkenleistung des Waldes kann künftig in Wert gesetzt werden.

Das Parlament hat am 17. Dezember 2021 beschlossen, unbestrittene Teile des CO2-Gesetzes bis Ende 2024 zu verlängern. Die entsprechend revidierte CO2-Verordnung wurde nun vom Bundesrat verabschiedet.

Damit wird eine alte Forderung von WaldSchweiz umgesetzt. Die CO2-Senkenleistung des Waldes war bisher zwar auf Gesetzesstufe anerkannt. Der Bundesrat hat mit der bisherigen CO2-Verordnung aber verhindert, dass diese Senkenleistung über Kompensationsprojekte in Wert gesetzt werden konnte. Mit der in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 abgelehnten Totalrevision des CO2-Gesetzes wäre dies korrigiert worden. Um dem klaren Willen der eidgenössischen Räte nachzukommen, wurde der Bundesrat aufgefordert, die Benachteiligung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer mit einer Verordnungsrevision aufzuheben. WaldSchweiz ist erfreut, dass der Bundesrat dieser Forderung nun nachgekommen ist und erwartet, dass entsprechende Klimaschutzprojekte positiv aufgenommen werden.

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